Was ist 24-Stunden-Betreuung? – Alles, was Sie über Betreuung zu Hause wissen sollten
24-Stunden-Betreuung ermöglicht älteren oder betreuungsbedürftigen Menschen, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben. Eine Betreuungskraft unterstützt dabei im Alltag, im Haushalt, bei der Lebensführung und bei bestimmten Tätigkeiten der Grundversorgung. Unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen können außerdem einzelne pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten übertragen werden.
Doch was bedeutet „24-Stunden-Betreuung“ eigentlich genau? Welche Aufgaben darf eine Betreuungskraft übernehmen? Und wo liegen die rechtlichen Grenzen zwischen Betreuung und Pflege?
In Österreich ist die Personenbetreuung rechtlich klar geregelt. Zu den wichtigsten Grundlagen zählen das Hausbetreuungsgesetz (HBeG), die Gewerbeordnung (GewO), das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie das Ärztegesetz (ÄrzteG).
Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?
Bei einer 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungsperson zeitweise im Haushalt der betreuungsbedürftigen Person und unterstützt sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens.
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet dabei nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr ohne Pause arbeitet. Vielmehr geht es um eine Betreuung, bei der aufgrund des Betreuungsbedarfs auch notwendige Anwesenheiten gewährleistet werden können.
Das Hausbetreuungsgesetz sieht für die Betreuung im privaten Haushalt sowohl eine selbstständige als auch eine unselbstständige Erwerbstätigkeit vor. Die Betreuung umfasst insbesondere Unterstützung bei der Haushaltsführung, bei der Lebensführung und notwendige Anwesenheiten.
Für viele Familien ist dieses Betreuungsmodell eine Möglichkeit, den Wunsch nach einem möglichst langen Verbleib im vertrauten Zuhause zu unterstützen.
Welche Aufgaben übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft?
Die konkreten Aufgaben richten sich immer nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der betreuten Person. Typische Tätigkeiten der Personenbetreuung sind beispielsweise:
Unterstützung im Haushalt
Eine Betreuungskraft kann unter anderem bei folgenden Tätigkeiten unterstützen:
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Einkaufen und Besorgungen
- Reinigung und einfache Hausarbeiten
- Waschen und Bügeln der Wäsche
- Botengänge
- Unterstützung bei der Organisation des Haushalts
- Versorgung von Haustieren und Pflanzen
Diese haushaltsnahen Tätigkeiten gehören zu den klassischen Aufgaben der Personenbetreuung.
Unterstützung bei der Lebensführung
Auch bei alltäglichen Verrichtungen kann eine Betreuungskraft unterstützen. Dazu können beispielsweise die Hilfe beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen und Niederlegen gehören, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Dabei steht der Mensch mit seinen individuellen Gewohnheiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt.
Gesellschaft und soziale Betreuung
24-Stunden-Betreuung ist nicht ausschließlich praktische Unterstützung.
Auch Gesellschaft leisten, Gespräche führen, gemeinsame Spaziergänge unternehmen oder die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte können wichtige Bestandteile der Betreuung sein.
Gerade für Menschen, die alleine leben, kann die regelmäßige Anwesenheit einer vertrauten Betreuungskraft ein wichtiger Bestandteil des Alltags sein. Das Hilfswerk beschreibt Personenbetreuung entsprechend als zeitweises Leben mit einem anderen Menschen in dessen vertrauter Umgebung, um ein möglichst gutes und sicheres Leben zu Hause zu unterstützen.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Pflege?
Eine wichtige Frage lautet: Ist eine 24-Stunden-Betreuung dasselbe wie 24-Stunden-Pflege?
Nein.
Die Begriffe Betreuung und Pflege sind rechtlich nicht identisch. Personenbetreuung umfasst vor allem Unterstützung im Alltag, bei der Haushaltsführung und bei der Lebensführung. Medizinische und bestimmte pflegerische Tätigkeiten unterliegen hingegen besonderen gesetzlichen Regelungen.
Das bedeutet: Eine Personenbetreuungskraft ist grundsätzlich keine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson und darf nicht automatisch sämtliche pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten durchführen.
Genau hier spielen das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und das Ärztegesetz (ÄrzteG) eine wichtige Rolle.
Welche pflegerischen Tätigkeiten darf eine Betreuungskraft übernehmen?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können einzelne pflegerische Tätigkeiten an Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer übertragen werden.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Diese Tätigkeiten werden nicht einfach aufgrund des Begriffs „24-Stunden-Betreuung“ erlaubt. Sie müssen vielmehr den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung entsprechen.
Nach den Informationen des österreichischen Sozialministeriums können beispielsweise bestimmte pflegerische Tätigkeiten durch diplomiertes Pflegepersonal übertragen werden. Auch einzelne ärztliche Tätigkeiten können unter den vorgesehenen Voraussetzungen übertragen werden. Dazu können etwa die Verabreichung von Medikamenten, das Anlegen oder Wechseln von Bandagen und Verbänden oder bestimmte Injektionen gehören.
Gesetzliche Delegation schafft klare Grenzen
Besonders wichtig ist dabei die Anordnung und Unterweisung durch eine diplomierte Pflegekraft beziehungsweise eine Ärztin oder einen Arzt. (Delegation)
Die übertragenen Tätigkeiten müssen schriftlich festgehalten werden. Außerdem ist ein Protokoll über die Durchführung der angeordneten Tätigkeiten zu führen. Die Tätigkeiten sind grundsätzlich auf den Privathaushalt der betreuten Person beschränkt und an die Dauer des Betreuungsverhältnisses gebunden.
Damit wird deutlich: Eine qualitätsvolle 24-Stunden-Betreuung bedeutet auch, die rechtlichen Grenzen zwischen Betreuung und Pflege zu kennen und einzuhalten.
Welche Gesetze regeln die 24-Stunden-Betreuung in Österreich?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Personenbetreuung beruhen auf mehreren gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen.
§ 1 Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
Das Hausbetreuungsgesetz bildet eine zentrale Grundlage für die Betreuung von Menschen in privaten Haushalten.
Es regelt unter anderem die Rahmenbedingungen für die Betreuung im Haushalt und ermöglicht sowohl selbstständige als auch unselbstständige Formen der Erwerbstätigkeit. Die Betreuung umfasst dabei insbesondere Hilfestellungen bei der Haushaltsführung und Lebensführung sowie notwendige Anwesenheiten.
§§ 159 und 160 Gewerbeordnung (GewO)
Für selbstständige Personenbetreuung ist außerdem die Gewerbeordnung relevant.
Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe. Wer selbstständig als Personenbetreuerin oder Personenbetreuer tätig sein möchte, muss das Gewerbe „Personenbetreuung“ anmelden.
Die §§ 159 und 160 GewO gehören damit zu den wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die selbstständige Personenbetreuung.
Standes- und Ausübungsregeln für die Personenbetreuung
Zusätzlich gelten spezielle Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation und Leistungen der Personenbetreuung.
Diese Regeln sollen dazu beitragen, dass die Tätigkeit ordnungsgemäß ausgeübt wird und die betreute Person geschützt wird. Für selbstständige Personenbetreuung bestehen außerdem besondere Vorgaben und Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit.
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
Das GuKG, insbesondere die §§ 3b und 15, ist relevant, wenn bestimmte pflegerische Tätigkeiten übertragen werden.
Entscheidend ist dabei, dass die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Übertragung erfolgt nicht pauschal, sondern bezogen auf die konkrete Situation und Tätigkeit.
§ 50b Ärztegesetz (ÄrzteG)
Auch das Ärztegesetz spielt eine Rolle. Bestimmte ärztliche Tätigkeiten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen übertragen werden.
Die Betreuungskraft darf solche Tätigkeiten daher nicht eigenständig und ohne entsprechende Anordnung und Unterweisung durchführen.
Warum ist die Qualitätssicherung bei der 24-Stunden-Betreuung wichtig?
Eine gute 24-Stunden-Betreuung besteht aus mehr als der Vermittlung einer Betreuungskraft.
Wichtig sind eine sorgfältige Bedarfserhebung, eine passende Auswahl der Betreuungsperson, klare Kommunikation mit der Familie und – wenn erforderlich – die Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften und Ärzten.
Bei DomiVita liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von 24-Stunden-Betreuungskräften in Oberösterreich. DomiVita kooperiert dabei mit Pflegeheldinnen.at; die Einschulung und Qualitätssicherung erfolgt über den Verein Pflegeheldinnen e.V.
Gerade bei komplexeren Betreuungssituationen ist es wichtig, dass alle Beteiligten wissen, welche Aufgaben übernommen werden können und welche Tätigkeiten einer entsprechenden pflegerischen oder ärztlichen Anordnung bedürfen.
Wie funktioniert eine 24-Stunden-Betreuung im Alltag?
Der Ablauf kann je nach Anbieter und individueller Situation unterschiedlich sein. Grundsätzlich beginnt eine gute Betreuung mit der Frage:
Welche Unterstützung benötigt die betreuungsbedürftige Person tatsächlich?
Dabei können unter anderem folgende Punkte betrachtet werden:
- Wie selbstständig ist die Person im Alltag?
- Welche Unterstützung wird im Haushalt benötigt?
- Wird Hilfe bei der Körperpflege benötigt?
- Ist Unterstützung beim Gehen oder Aufstehen notwendig?
- Gibt es Demenz oder andere besondere Betreuungsanforderungen?
- Welche Gewohnheiten und Bedürfnisse hat die Person?
- Welche pflegerischen Tätigkeiten fallen an?
- Welche Tätigkeiten dürfen rechtlich übertragen werden?
- Welche Unterstützung benötigen die Angehörigen?
Auf Basis dieser Informationen kann die Betreuung individuell organisiert werden.
24-Stunden-Betreuung zu Hause: Für wen kann sie geeignet sein?
Eine Betreuung zu Hause kann insbesondere für Menschen interessant sein, die aufgrund ihres Alters, einer Erkrankung oder eines Unterstützungsbedarfs im Alltag Hilfe benötigen, aber weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten.
Dabei sollte immer die individuelle Situation betrachtet werden. Eine 24-Stunden-Betreuung ersetzt nicht automatisch jede Form professioneller Pflege oder medizinischer Versorgung.
Bei einem höheren pflegerischen oder medizinischen Unterstützungsbedarf kann die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen notwendig sein.
Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung
Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?
24-Stunden-Betreuung bezeichnet in Österreich eine Form der Personenbetreuung im privaten Haushalt. Die Betreuungskraft unterstützt unter anderem bei der Haushaltsführung, Lebensführung, Alltagsgestaltung und bei notwendigen Anwesenheiten.
Ist eine 24-Stunden-Betreuung dasselbe wie Pflege?
Nein. Betreuung und Pflege sind rechtlich unterschiedliche Bereiche. Bestimmte pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten können jedoch unter gesetzlichen Voraussetzungen an Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer übertragen werden.
Darf eine Betreuungskraft Medikamente verabreichen?
Das kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Eine entsprechende Tätigkeit muss unter anderem ordnungsgemäß angeordnet und übertragen sowie die Betreuungskraft entsprechend unterwiesen werden.
Darf eine Betreuungskraft bei der Körperpflege helfen?
Ja. Unterstützung bei der Körperpflege kann zu den Tätigkeiten der Personenbetreuung gehören, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Muss eine Betreuungskraft ein Gewerbe anmelden?
Bei selbstständiger Personenbetreuung ist das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ anzumelden.
Fazit: 24-Stunden-Betreuung bedeutet Unterstützung im vertrauten Zuhause
Die 24-Stunden-Betreuung in Österreich ist eine gesetzlich geregelte Form der Personenbetreuung. Sie soll Menschen dabei unterstützen, ihren Alltag möglichst lange im eigenen Zuhause zu bewältigen.
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere Unterstützung im Haushalt, Hilfe bei der Lebensführung, Gesellschaft und Begleitung. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können darüber hinaus einzelne pflegerische und ärztliche Tätigkeiten übertragen werden.
Für Familien ist es deshalb wichtig, zwischen Betreuung und Pflege zu unterscheiden. Eine seriöse Organisation der 24-Stunden-Betreuung berücksichtigt nicht nur die persönlichen Wünsche der betreuungsbedürftigen Person, sondern auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
DomiVita unterstützt Familien in Oberösterreich bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung und arbeitet dabei mit qualifizierten Partnern im Bereich Personenbetreuung zusammen. Ziel ist eine persönliche Betreuung, die den Alltag erleichtert und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
